Sozialstunden

Ableisten von Sozialstunden

 

Nach Weisung des Amtsgerichtes oder der Bewährungshilfe ist es möglich bei uns im Verein Sozialstunden abzuleisten.

Wir haben seit Jahren Erfahrung damit und sind den Menschen danbkar, die zwischen 200 und 500 Stunden im Jahr Einsatzzeit bei uns verbringen und unsere Arbeit für Menschen in Not unterstützen. 

 

Rechtsgrundlage:

Sozialstunden sind eine Form der Auflage, welche ein Richter auswählen kann, "um das begangene Unrecht zu dienen." (§56 StGB) In Form eines Bewährungsbeschlusses wird durch das Gericht bekannt gegeben, an welche Einrichtung sich der Delinquent für die Ableistung seiner Auflage (Sozialstunden) wenden soll.

 

Ablauf:

Zunächst ist eine Kontaktaufnahme zwecks Terminvereinbarung notwendig (persönlich, schriftlich oder telefonisch).

 

In einem ersten gemeinsamen Gespräch werden Fragen erörtert, Vereinbarungen getroffen und Organisatorisches geklärt. Ebenfalls wird geklärt, in welcher Form die Stunden geleistet werden, hierfür bieten wir ein weites Tätigkeitsfeld. Nach erfolgreicher Ableistung der Sozialstunden wird das zuständige Amtsgericht oder die Bewährungshilfe schriftlich darüber informiert und erhält einen abschließenden Bericht.

 

Wir bescheinigen nach Vorstellungsgespräch und Klärung offener Fragen zum Einsatz in unserem Verein die tatsächlich abgeleisteten Arbeitsstunden. Krankheitszeiten und sonstige - auch entschuldigte - Fehlzeiten sind nicht anrechenbar.


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